Die EU Kommission möchte den Datenschutz ihrer Mitgliedsstaaten harmonisieren. Grundlage ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten wurde in Art. 37 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) normiert.
Richtlinien schaffen Sicherheit im Umgang mit komplexen IT-Strukturen und stellen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil dar.
Firewall und Virenschutz bieten nicht mehr als eine Basis. Neben technischen Faktoren sind auch organisatorische und personelle Aspekte zu beachten.
Stellung eines fachlich qualifizierten, externen Datenschutzbeauftragten.
Soll-Ist-Analyse des vorhandenen Datenschutz- und IT-Sicherheitsniveaus.
Ihre Mitarbeiter werden geschult und auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Dokumentation der gesetzlich erforderlichen Konzepte, Richtlinien und Informationen.
Aus der Praxis für die Praxis. WGM Consulting ist bundesweiter Dienstleister für die Themen Datensicherheit (IT-Sicherheit), Datenschutz und IT-Compliance. Konzerne mit Firmensitz in Deutschland betreuen wir auch international.
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